Der Beginn jeder beruflichen Tätigkeit unterliegt einer Probezeit. Ohne Änderung in schriftlicher Form wird die Dauer der Probezeit die das Schweizer Gesetz vorsieht, beträgt 1 Monat. Die meisten Unternehmen legen jedoch eine Probezeit von drei Monaten fest, was der gesetzliches Maximum (Art. 335b, OR).

BEISPIELE FÜR CHECKLISTEN

Lesen Sie den vollständigen Artikel "Die Probezeit und die Einarbeitung eines neuen Mitarbeiters" lesen auf HR4free, unserem Blog zum Thema Personalmanagement.